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General Terms and Conditions of Sales - Tecnibo Belgium S.A.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN DER TECNIBO BELGIQUE S.A.

Um die Zufriedenheit zu gewährleisten, die Sie von unseren Lieferungen und Arbeiten erwarten dürfen, ist es unerlässlich, dass uns bestimmte angemessene Arbeitsbedingungen gewährt werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sobald ein Unternehmen (der „Kunde“) die NV Tecnibo Belgique (das „Unternehmen“) mit der Durchführung von maßgeschneiderten Ausbaumaßnahmen beauftragt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung, Herstellung und Installation von Möbeln, Trennwänden oder sonstigen Materialien, die während der Ausführung der Arbeiten in den Räumlichkeiten eingebaut werden (die „Arbeiten“).

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegt jeder Vertrag mit der NV Tecnibo Belgique der bedingungslosen Annahme der nachfolgenden Bedingungen, auch wenn sie den allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen. Der Kunde erkennt ausdrücklich durch die Unterzeichnung eines Vertrags mit dem Unternehmen an, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie uneingeschränkt akzeptiert.
1. PREISE

Die Einheitspreise bleiben gültig für Mengenänderungen von weniger als 15 % im Vergleich zu den in der Bestellung angegebenen Mengen.
Die Preise werden immer als Einheitspreise pro Quadratmeter angegeben, auch wenn ein Gesamtpreis erwähnt wird.
Die Preise beinhalten: die Vermessung, Ausführungspläne und Fertigung, Lieferung von Material und Rohstoffen, Transport zur Baustelle und Handling, Bereitstellung und Nutzung von Gerüsten, Montage vor Ort, Reinigung unserer Arbeiten, Entsorgung unserer Materialien und Abfälle sowie die „As-built“-Dokumentation.
Die Preise gelten nur für die in der Angebotsanfrage angegebenen Maße.
Toleranzen hinsichtlich Qualität, Abmessungen, Dicke oder Farbe entsprechen denen der Lieferanten des Unternehmens. Gleiches gilt für die Garantie der gelieferten Materialien.
Die Preise beinhalten die Erstellung der Pläne durch das Unternehmen zur Genehmigung vor der Fertigung sowie maximal zwei Änderungen pro Etage. Kein Material wird produziert, bevor die Pläne genehmigt wurden.
Eine Zahlung nach dem Prinzip des „pro rata“ oder eine Kompensation im Zusammenhang mit Baukosten kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens erfolgen.

2. BAUSTELLE
Vor Beginn der Arbeiten:

Estriche, Böden oder Bodenbeläge müssen verlegt sein und in der Lage sein, das Bewegen der Fahrgerüste zu tragen.
Die Gebäude müssen trocken, geschlossen und mit Fenstern versehen sein. Der Kunde muss eine Temperatur von über 15°C aufrechterhalten.
Die Luftfeuchtigkeit muss kontrolliert und zwischen 40 % und 60 % gehalten werden.
Mobile Trennwände und Möbel müssen in einer sauberen, staubfreien Umgebung installiert werden.
Der Referenzniveaupunkt wird vom Kunden in jedem Raum angegeben. Falls dies nicht erfolgt, legt das Unternehmen einen Referenzpunkt fest, kann jedoch nicht für mögliche Fehler haftbar gemacht werden.

Während der Arbeiten:

Die Räume müssen so weit wie möglich frei von Hindernissen sein, um das Bewegen von Gerüsten zu ermöglichen.
Möbel oder fest installierte Maschinen müssen vom Kunden geschützt werden.
Der Kunde stellt dem Unternehmen kostenlos folgende Einrichtungen zur Verfügung:
Beleuchtung und Stromversorgung,
einen trockenen, abschließbaren Raum in der Nähe der Baustelle zur Lagerung von Materialien und Rohstoffen,
für Arbeiten ab der ersten Etage einen Lastenaufzug mit Bediener.
Die Arbeiten werden so organisiert, dass die Handwerker, die für die integrierten technischen Elemente verantwortlich sind, fair mit dem Unternehmen zusammenarbeiten und den Fortschritt nicht behindern.
Jede Abweichung von diesen Bedingungen kann zu einer Unterbrechung der Arbeiten und/oder zur Berechnung einer Entschädigung führen.

3. FRISTEN

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Lieferzeiten:

6 Wochen für mobile Trennwände nach Unterzeichnung des Bestellscheins, Genehmigung der Ausführungen und Pläne sowie Zahlung der Anzahlung.
8 Wochen für Möbel nach Unterzeichnung des Bestellscheins, Genehmigung der Ausführungen und Pläne sowie Zahlung der Anzahlung.
8 bis 10 Wochen für bewegliche Trennwände nach Unterzeichnung des Bestellscheins, Genehmigung der Ausführungen und Pläne sowie Zahlung der Anzahlung.
10 Wochen für mobile Trennwände und Türen vom Typ BEATLE nach Unterzeichnung des Bestellscheins, Genehmigung der Ausführungen und Pläne sowie Zahlung der Anzahlung.
12 Wochen für spezielle Türen (Brandschutz, Akustik usw.) nach Unterzeichnung des Bestellscheins, Genehmigung der Ausführungen und Pläne sowie Zahlung der Anzahlung.

(Die Fristen schließen gesetzliche Feiertage und Betriebsferien aus.)
4. AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN

Die Arbeiten finden, sofern nicht anders vereinbart, von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 16:00 Uhr statt, ausgenommen Feiertage.
Das Datum des Baubeginns wird bei der Unterzeichnung des Bestellscheins festgelegt.
Die Produktionszeiten sind unverbindlich und gelten ab dem Eingang der genehmigten Pläne mit allen erforderlichen Details.

5. ABNAHME

Die Arbeiten unterliegen einer wöchentlichen vorläufigen Abnahme. Schäden, die nach der Abnahme durch andere Unternehmen verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden.
Die Übersendung der Schlussrechnung stellt automatisch eine Abnahmeanforderung dar, die nach zehn Tagen als rechtsgültig erworben gilt.

6. STORNIERUNG DER BESTELLUNG

Jede stornierte Bestellung wird mit 25 % des Auftragswerts in Rechnung gestellt als Entschädigung für technische, kommerzielle und administrative Aufwände sowie den entgangenen Gewinn.
7. ZAHLUNGEN

30 % des Gesamtbetrags sind bei Auftragserteilung fällig, ohne Skonto.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar, Anzahlungsrechnungen innerhalb von 8 Tagen.
Zahlungsverzug führt automatisch zu einer 15 %-Erhöhung (mindestens 50 €) und Verzugszinsen von 10 % pro Jahr.

8. ÜBERTRAGUNG DER RISIKEN

Das Risiko geht schrittweise während der Arbeiten oder der Lieferung der Materialien vom Unternehmen auf den Kunden über.
9. RECHT AM BILD

Mit der Unterzeichnung dieser AGB akzeptiert der Kunde die Verwendung von Bildmaterial seiner Räumlichkeiten für Kommunikationszwecke des Unternehmens.
10. GERICHTSBARKEIT

Bei Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Brüssel zuständig, nach einer Mediation.
11. DATENSCHUTZ

Das Unternehmen verpflichtet sich zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden. Weitere Informationen sind unter www.tecnibo.eu erhältlich.

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Tecnibo Lux

sales.lu@tecnibo.com

Tecnibo Belgium

sales.be@tecnibo.com

info@tecnibo.com

+352 26 10 80 77

22 Rue de l'Industrie, 8399 Windhof Koerich

Luxembourg

+32 470 59 14 85

Poortakkerstraat 91/101 - 9051 Gent

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